Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden
und der
KD Überdachung GmbH
Karl-Landsteiner-Ring 1
65428 Rüsselsheim
Tel: 06142 330 600
E-Mail: info@kd-ueberdachung.de
welche im Folgenden als KD bezeichnet wird.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei
denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche
Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet
werden können. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei
Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsschluss
2.1 Vertragsschluss in den Geschäftsräumen der KD
Beim Vertragsschluss in einer Filiale der KD kommt der Vertrag in Textform zwischen dem Kunden der KD zustande. Der Kunde wird in diesem Fall auf die
Einbeziehung der vorliegenden AGB in das Vertragsverhältnis schriftlich oder mündlich hingewiesen.
2.2 Vertragsschluss außerhalb der Geschäftsräume der KD
Beim Vertragsschluss außerhalb der Geschäftsräume der KD (z.B. beim Kunden vor Ort) kommt der Vertrag in Textform zwischen dem Kunden und der KD
zustande. Der Kunde wird in diesem Fall auf die Einbeziehung der vorliegenden AGB in das Vertragsverhältnis schriftlich oder mündlich hingewiesen.
2.3 Vertragsschluss per Fernkommunikation
a. Kunden haben über die Webseite der KD die Möglichkeit, sich über das vorhandene Produktsortiment zu informieren. Dort abgegebene Anfragen zur
Erstellung eines Angebotes sind für den Kunden unverbindlich. Dies gilt ebenfalls für Anfragen zur Erstellung eines Angebots über sonstige
Fernkommunikationsmittel. Die KD unterbreitet den Kunden auf Anfrage ein verbindliches Angebot in Textform. Sofern im Angebot nicht abweichend
bestimmt, kann der Kunde das Angebot innerhalb von 10 Werktagen verbindlich annehmen. Danach ist die KD nicht mehr an das Angebot gebunden.
b. Die Annahme des Angebots durch den Kunden bedarf grundsätzlich der Textform. Etwaige Bestellbestätigungen hat der Kunde umgehend nach Erhalt
auf Richtigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Mengen-, Maß- und Farbangaben. Abweichungen zwischen Angebot, Annahme und Bestellbestätigung
sowie Unrichtigkeiten sind der KD umgehend anzuzeigen. Auf die Umsetzung verspätet mitgeteilter Änderungswünsche hat der Kunde keinen Anspruch.
c. Die Abwicklung eines nach Ziffer 2.3 angefragten Vertragsangebotes und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss
erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail und zum Teil automatisiert. Der Kunde hat deshalb sicherzustellen, dass die hinterlegte E-Mail-Adresse
zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
2.4 Nebenabreden, Zusicherungen oder sonstige die Bestellung betreffenden Änderungen sind nur gültig, sofern die KD sie in Textform bestätigt hat.
Dies gilt auch für Änderungswünsche, die der Kunde im Rahmen eines Montagetermins gegenüber der KD äußert. Die KD weist den Kunden ausdrücklich
darauf hin, dass die Monteure der KD nicht bevollmächtigt sind, Auftragsinhalte zu erweitern, zu kürzen oder in sonstiger Art und Weise zu ändern.
2.5 Die KD ist berechtigt, auch nach Vertragsabschluss notwendige technische Änderungen, Modifikationen oder Anpassungen des Vertragsgegenstandes
vorzunehmen, soweit dadurch keine Verschlechterung des Vertragsgegenstandes hinsichtlich Form, Funktion oder Preis auftritt. Die KD hält den Kunden
über solche Änderungen informiert.

§ 3 Abstimmung der Lieferung oder Montage
3.1 Liefer- und Montagetermine sowie Terminänderungen sind zwischen dem Kunden und der KD ausdrücklich und in Textform zu vereinbaren.
3.2 Ist die KD für die Lieferung- und/oder Montage selbst auf Lieferungen Dritter angewiesen, ist sie berechtigt, den Liefer- und/oder Montagetermin zu
ändern, wenn sie nicht rechtzeitig von dem Dritten beliefert wird. In diesem Fall informiert die KD den Kunden in Textform und vereinbart mit ihm einen
euen Liefer- und/oder Montagetermin. Das Gleiche gilt für wetter- und witterungsbedingte Terminabsagen.
3.3 Der Kunde ist berechtigt, der KD eine angemessene Frist zur Lieferung und/oder Montage zu setzen, wenn seit dem ersten erfolglosen Lieferund/oder Montagetermin acht Wochen vergangen sind. Im Falle des erfolglosen Verstreichens dieser Frist ist der Kunde berechtigt, ganz oder teilweise vom
Vertrag zurückzutreten. Schadenersatz- und/oder Aufwendungsersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung und/oder Montage oder Nichterfüllung,
gleich aus welchem Grund, bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 7.
3.4 Bietet die KD die Ware zur Abholung an, so kann der Kunde die bestellte Ware innerhalb der von der KD angegebenen Geschäftszeiten unter der von
der KD angegebenen Adresse abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen KD Überdachung GmbH, Stand April 23 3

§ 4 Gefahrübergang
4.1 Lieferung von Waren
a. Bei Waren, die ohne Montagevereinbarung per Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung “frei Bordsteinkante”, also bis zu der der
Lieferadresse nächstgelegenen öffentlichen Bordsteinkante, sofern nichts anderes vereinbart ist.
b. Scheitert die Zustellung von Waren aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die der KD hierdurch entstehenden angemessenen
Kosten. Dies gilt im Hinblick auf die Kosten für die Zusendung nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt
bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung diesbezüglich getroffene Regelung.
c. Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den
Kunden über, sobald die KD die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt
ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware
grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald die KD die Sache dem
Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den
Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und die KD dem
Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.
4.2 Montage
a. Ist für die Leistung der KD eine Abnahme vorgesehen, ist der Kunde verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen. Wegen
unwesentlicher Mängel kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern. Leichte, montagebedingte Verunreinigungen des Werks sind unwesentliche
Mängel und berechtigen den Kunden nicht zur Abnahmeverweigerung
b. Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn die KD dem Kunden nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und
der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels gegenüber der KD verweigert hat.
c. Die Rechtsfolgen aus Ziffer 4.2 lit. b. treten nur dann ein, wenn die KD den Kunden zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen
einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat; der Hinweis muss in Textform erfolgen.
d. Nimmt der Kunde ein mangelhaftes Werk gemäß Ziffer 4.2 lit a. ab, obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm die gesetzlichen Nacherfüllungs-,
Selbstvornahme-, Aufwendungsersatz- und Rücktrittsrechte nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehält.
e. Die KD und der Kunde führen nach Abschluss der Montage eine gemeinsame Inaugenscheinnahme des Werkes durch und erstellen hierüber ein
schriftliches Abnahmeprotokoll. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Mitwirkung an der Durchführung der Inaugenscheinnahme sowie der Erstellung des
Abnahmeprotokolls zu verweigern. Sofern der Kunde bei Abnahme nicht anwesend ist hat er sicherzustellen, dass ein bevollmächtigter Vertreter die
Abnahme durchführen kann.
f. Die KD trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung eines Werks bis zu dessen Abnahme durch den Kunden. Kommt
der Kunde in Verzug mit der Annahme, so geht die Gefahr auf ihn über. Teilabnahmen sind zulässig. Für den zufälligen Untergang und eine zufällige
Verschlechterung etwaiger vom Kunden für die Herstellung des Werks bereitgestellter oder bereitzustellender Leistungen ist die KD nicht verantwortlich.
g. Mit der Übergabe des Vertragsgegenstandes geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über.
Von der Übergabe an gebühren dem Kunden die Nutzungen und trägt er die Lasten der Sache. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug
der Annahme ist. Versendet die KD auf Verlangen des Kunden verkaufte Sachen an einen anderen als den Erfüllungsort, geht die Gefahr auf den Kunden
über, sobald die KD die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt
ausgeliefert hat.

§ 5 Preise und Zahlung
5.1 Vertraglich vereinbarter Preis ist der in der Bestellbestätigung genannte Preis in Euro inkl. gesetzlicher Mehrwert-/Umsatzsteuer, inkl. Verpackung
und/oder Transport- bzw. Versandkosten sowie Montagekosten.
5.2 Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden im Angebot der KD mitgeteilt. Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung
sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben. Bei Auswahl einem Kauf auf Rechnung wird der
Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert wurde und dem Kunden die Rechnung zugegangen ist. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von sieben
Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.3 Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Bei Schecks, Bank- oder Postüberweisungen gilt der Tag, an dem die Gutschrift bei der
KD eingeht, als Zahlungseingang. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die KD berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen. Bei
Zahlungsverzug ist die KD berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz der EZB gegenüber Unternehmen und gewerblich
handelnden Personen gemäß § 288 (5) BGB sowie eine Verzugspauschale in Höhe von 40,- € zu berechnen. Gegenüber Privatpersonen ist die KD berechtigt,
bei verspäteter Zahlung Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz der EZB zu verlangen.
5.4 Aufwendungen, die aufgrund von Änderungen des Vertragsgegenstandes nach Art oder Umfang auf Veranlassung des Kunden nach der
Bestellbestätigung der KD erfolgen und/oder die durch die Erfüllung nachträglicher oder nicht vorhersehbarer behördlicher Auflagen und Anforderungen
entstehen, werden gesondert zu dem vertraglich vereinbarten Preis in Rechnung gestellt. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, den Mehraufwand, der
der KD durch vom Kunden beauftragte Dritte entsteht, die nicht im Lager der KD stehen, gegenüber der KD zu vergüten.
5.5 Sofern die Leistungen der KD sechs Monate oder später nach Vertragsschluss erbracht werden, ist sie berechtigt, angemessene Preisänderungen
wegen veränderter Material-, Produktions-, Vertriebs- und sonstiger Kosten für die Lieferungen und Leistung des Vertragsgegenstandes vorzunehmen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen KD Überdachung GmbH, Stand April 23 4
5.6 Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung des
Aufrechnungsrechts gilt nicht, wenn die zur Aufrechnung gestellte Geldforderung aus einem Anspruch erwächst, dessentwegen der Kunde auch
zurückbehalten könnte oder hätte zurückbehalten können.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der KD.
6.2 Gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gilt ergänzend:
a. Die KD behält sich das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.
b. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache mit Sorgfalt zu behandeln. Müssen Wartungsund Inspektionsarbeiten vor dem Eigentumsübergang durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das
Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde die KD unverzüglich schriftlich darüber zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand
gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
c. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an die KD in Höhe der offenen Kaufpreisforderung ab. Dies gilt auch dann, wenn die Kaufsache verarbeitet und
dann weiterverkauft wird. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der KD, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt davon unberührt. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Verzug besteht und kein Antrag auf Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens gegen den Kunden gestellt ist, oder die Zahlungseinstellung vorliegt, wird die Abtretung jedoch nicht offengelegt und die
Forderung nicht eingezogen.

§ 7 Gewährleistung
7.1 Soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.
7.2 Soweit die KD in Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben, Abbildungen oder Zeichnungen nicht als verbindlich
bezeichnet, haben diese lediglich indikativen Charakter. Herstellungsbedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten, Farbtönungen sowie
in dem Drahtstrukturverlauf sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig.
7.3 Soweit der gelieferte Gegenstand oder das Gewerk nicht die zwischen dem Kunden und der KD vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die
ach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein eignet oder nicht die Eigenschaften aufweist, die der Kunde nach den öffentlichen
Äußerungen der KD erwarten konnte, ist die KD zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn die KD aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur
Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist.
7.4 Verlangt der Kunde Nacherfüllung, so kann die KD nach ihrer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Die KD kann die
Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
7.5 Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung der vereinbarten Vergütung oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen.
Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels
oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt oder der Kunde ausdrücklich eine weitere Nacherfüllung verlangt.
7.6 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat die KD die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der
vereinbarten Vergütung (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
7.7 Die KD behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für
den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der KD zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer
abgeschlossen hat. Die KD wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur
teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.
7.8 Die KD übernimmt keine Gewährleistung bei Schäden an der Ware durch gewöhnliche Verschleißerscheinungen, unsachgemäße Behandlung,
Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen, Gewaltanwendung oder Reparaturversuche in Eigenregie.
7.9 Keine Mängel stellen beispielsweise folgende technisch-physikalisch bedingte Erscheinungen an Gläsern dar: unauffällige optische Erscheinungen,
farbige Spiegelungen (Interferenzen), optische Erscheinungen bei Isoliergläsern und bei vorgespannten Gläsern (Hammerschlag), Verzerrungen des äußeren
Spiegelbildes (Doppelscheibeneffekt) bei Isoliergläsern, Aufhängepunkte bei vorgespannten, Biegenarben bei gewölbten Gläsern. Grundlage sind die
„Visuellen Richtlinien“ der Glashersteller. Voraussetzung für die Gewährleistung bei eloxierten und pulverbeschichten Profilen, ist dass der Kunde, was er
im Zweifel zu beweisen hat, eine ordnungsgemäße Pflege und Reinigung vorgenommen hat.
7.10 Die Oberflächenbeschichtung der gelieferten Ware erfüllt höchste Qualitätsansprüche. Die Beurteilung der Beschichtungsqualität nach RALGütesicherung (RAL RG631) hat ohne Hilfsmittel, für Außenbauteile in einem Abstand von 5m, für Innenbauteile in einem Abstand von 3m zu erfolgen.
Kleine Pickel, Kratzer, Schleifspuren und Schweißnähte, die aus diesem Abstand nicht deutlich sichtbar sind, stellen keinen Mangel und somit auch keinen
Reklamationsgrund dar.
7.11 Alle Terrassenüberdachungen sind Standard ausgestattet für Deutschland Schneezone 1 und 1a. Die Lasten wie Schnee- und Windlasten, die
errechnet werden und zur Statik der Terrassenüberdachung beitragen, müssen vom Kunden vor der Bestellung genau angegeben werden, damit die KD
prüfen kann, ob die Terrassenüberdachungen diese Vorgaben erfüllen. Ansonsten wird von den o.g. Standardwerten ausgegangen. Eine Gewährleistung der
KD bei fehlenden oder falschen Angaben wird hiermit ausgeschlossen.
7.12 Bei Glasschiebewänden, Glas für Terrassendach und sonstigen Glaswänden gilt: Wegen der besonderen Eigenschaften von Glas und der Gefahr von
Beschädigungen, ist der Kunde zur unverzüglichen Prüfung verpflichtet. Alle offensichtlichen und/oder erkannten Mängel, Fehlmengen und
Falschlieferungen sind spätestens binnen zehn Tagen, in jedem Fall vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Für Glasbruch, Kratzer oder andere
Beschädigungen, nach Lieferung und nach Einbau der Glasscheiben, übernimmt die KD keine Haftung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen KD Überdachung GmbH, Stand April 23 5
7.13 Bei den durch die KD hergestellten Fugen handelt es sich größtenteils um Wartungsfugen bzw. Pflegefugen, welche bei normalem Verschleiß von der
Gewährleistung ausgenommen sind. Insbesondere bei Aufstellungen über Wohnräumen, seitlichen Abdichtungen von Sparren, Fassadenanbindungen,
Terrassendächern oder Carportverbindungen, Kopplungsstellen etc. kann die Dichtigkeit aufgrund der Verschleißerscheinungen nicht dauerhaft
gewährleistet werden. Es werden keine thermischen Abdichtungen hergestellt. Geschlossene Überdachungen werden nur als sogenannte Kaltwintergärten
montiert.
7.14 Ein Spaltmaß von bis zu 5mm ist üblich beim Zuschnitt von Anlagen und stellt keinen Mangel dar.
7.15 Gegenüber Unternehmern gilt bei der Lieferung von Waren ergänzend:
a. Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften gilt bei Verträgen mit Unternehmern über die Lieferung von Neuware eine Gewährleistungsfrist von
einem Jahr ab Übergabe an den Kunden, bei Verträgen mit Unternehmern über die Lieferung von Gebrauchtware eine Gewährleistungsfrist von sechs
Monaten ab Übergabe an den Kunden. Die Rechte des Unternehmers aus den §§ 478, 479 BGB bleiben hiervon unberührt.
b. Die vorstehenden Verkürzungen der Gewährleistungsfrist gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die von der KD, deren gesetzlichen
Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind in den folgenden Fällen: Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf
(Kardinalspflicht). Ferner haftet die KD nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, oder
in sonstigen vom Gesetz aufgeführten Fällen, in denen eine Haftung der KD zwingend vorgesehen ist.
c. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB, hat er der KD Mängel unverzüglich mitzuteilen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich
mitzuteilen, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Das Vorstehende gilt nicht, soweit die KD den Mangel arglistig
verschwiegen oder eine entsprechende Garantie übernommen hat. Wenn sich die KD auf Verhandlungen über eine Beanstandung einlässt, stellt dies
keinesfalls einen Verzicht auf den Einwand der verspäteten, ungenügenden oder unbegründeten Mängelrüge dar.
d. Die in vorstehenden Regelungen zur Länge zur Gewährleistungsfrist gelten nicht, soweit das Gesetz, etwa für Baumängel, längere
Gewährleistungsfristen vorsieht und es sich bei der Leistung der KD um eine Leistung in diesem Sinne handelt.

§ 8 Montagehinweise und Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1 Der Anschluss von elektrisch betriebenen Liefergütern (bspw. LED-Beleuchtung, Heizstrahler, Elektromotoren von Markisenanlagen etc.) ist nicht
vom Auftragsumfang umfasst und darf nicht durch die KD ausgeführt werden. Es obliegt dem Kunden diese Leistungen entsprechend zu beauftragen.
8.2 Die Entsorgung von Erdaushub bei Fundamentarbeiten, Pflaster- Betonier- oder sonstige Arbeiten für den Verschluss der Fundamentoberfläche etc.
obliegt dem Kunden und sind nicht in dem Vertragsgegenstand und der vertraglich vereinbarten Vergütung (Montagekosten) enthalten.
8.3 Bei Montagen, welche durch schlechtes Wetter verschoben werden müssen, besteht weder ein Rücktrittsrecht noch Anspruch auf Schadensersatz.
Die Montage wird dann, sobald das Wetter es zulässt, durch die KD ausgeführt. Dies gilt ebenso für Verzögerungen wegen krankheitsbedingter Ausfälle der
Monteure, extreme Verkehrslagen, Lieferverzögerungen der Zulieferer oder sonstige Fälle Höherer Gewalt.
8.4 Der Kunde ist auf Anfrage der KD verpflichtet, dieser nachzuweisen, dass er Eigentümer des Grundstücks ist, auf dem die vertragsgegenständliche
Anlage errichtet werden soll. Andernfalls hat der Kunde der KD eine schriftliche Zustimmung zu Errichtung der vertragsgegenständlichen Anlage des
rechtmäßigen Eigentümers vorzulegen.
8.5 Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die KD ein vertrags- gegenständliches Werk störungsfrei herstellen kann. Dies gilt insbesondere für
die Gewährleistung freier Zugänge zur Baustelle, die Sicherung empfindlicher Flächen oder Möbelstücke, die Mitteilung hinsichtlich unterirdischer,
hinterwandiger oder sonst nicht äußerlich erkennbarer Leitungen o.ä., die Entfernung sonstiger Bausubstanzen, Stoffe oder Gegenstände, die eine
ungehinderte Durchführung der Montage beeinträchtigen könnten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, der KD auf eigene Kosten freien Zugang zu
einem Wasser- und einem gesicherten Stromanschluss zur Verfügung zu stellen.
8.6 Die KD ist berechtigt, die Montage nicht zu beginnen oder abzubrechen, sollten die Voraussetzungen aus Ziffern 8.4 und 8.5 nicht gegeben sein.
8.7 Unterlässt der Kunde eine zur Herstellung des Werkes erforderliche Mitwirkung, kann die KD, wenn der Kunde durch das Unterlassen der Mitwirkung
in Verzug der Annahme gerät, eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich einerseits nach der Dauer des Verzugs
und der Höhe der vereinbarten Vergütung, andererseits nach demjenigen, was die KD infolge des Verzugs an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige
Verwendung ihrer Arbeitskraft erwerben kann.
8.8 Der Kunde kann die KD mit ihm obliegenden, zur Durchführung der Montage notwendigen Vorbereitungen gesondert gegen Zahlung einer
entsprechenden Vergütung beauftragen. Für eine solche gesonderte Beauftragung gilt Ziffer 2 entsprechend.
8.9 Leistungen der KD basieren auf typenstatischen Berechnungen. Sollten für die vertragsgegenständlichen Leistungen der KD weitere, über die
typenstatischen Berechnungen hinausgehende Planungen erforderlich sein, weist die KD den Kunden hierauf hin. Solche Planungsleistungen sind vom
Kunden extern auf Basis der typenstatischen Berechnungen der KD zu beauftragen und nicht in der vertraglich vereinbarten Vergütung der KD enthalten.
8.10 Der Kunde ist verpflichtet, Dritte (z.B. Handwerker), die im Bereich der von der KD zu montierenden Anlage, aber nicht im Pflichtenkreis der KD tätig
sind, entsprechend dieser Ziffer 8 zu instruieren. Hinsichtlich solcher Mehrkosten, die der KD im Rahmen von Störungen entstehen, die durch vorstehend
bezeichnete Dritte verursacht werden, gilt Ziffer 5.4.
8.11 Ist ein herzustellendes Werk vor der Abnahme infolge eines von dem Kunden zu verantwortenden Umstandes (z.B. Mangelhaftigkeit zugelieferter
Teil-/Leistungen, Anweisungen etc.) untergegangen, verschlechtert oder unausführbar geworden, ohne dass ein Umstand mitgewirkt hat, den die KD zu
vertreten hat, kann die KD einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen
verlangen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen KD Überdachung GmbH, Stand April 23 6
8.12 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kunde keinen Urlaub am Montagetermin nehmen muss und dies allein die Entscheidung des
Kunden ist. Es folgt dementsprechend keinerlei Erstattung in Form von Schadenersatz oder Rückvergütung durch die KD.
8.13 Im Übrigen gilt der vertraglich vereinbarte Montageleitfaden der KD.

§ 9 Haftungsbeschränkung
9.1 Die KD haftet uneingeschränkt für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
9.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet die KD nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Im Übrigen ist eine Haftung bei Vorliegen einfacher
Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9.3 Sofern die KD wie vorstehend für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen nach den bei
Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise gerechnet werden musste.
9.4 Vorgenannte Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht, sofern eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen oder die
Mangelhaftigkeit der Ware arglistig verschwiegen wurde. Die KD haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz von ihr zu
ersetzen sind, sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
9.5 Die KD haftet nur für eigene Inhalte auf unseren Webseiten und Katalogen. Soweit weiterführende Links den Zugang zu anderen Webseiten
ermöglichen, ist die KD für dort enthaltene fremde Inhalte nicht verantwortlich.

§ 10 Behördliche Genehmigungen
10.1 Die Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen ist u.U. genehmigungspflichtig.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten etwa erforderliche behördliche Genehmigungen vor Bauausführung einzuholen. Die KD haften nicht für
die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens und/oder Baustopps oder Geldbußen, die dem Kunden wegen eines Verstoßes gegen die geltenden
Bauordnungen auferlegt werden.

§ 11 Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder in deren Zusammenhang personenbezogene Daten im Sinne von Art. 2
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verarbeitet werden, sofern die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 DS-GVO vorliegen. Ergänzend gilt unsere
Datenschutzerklärung, welche Sie unter https://www.kd-ueberdachung.de/datenschutz/ einsehen können.

§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts, soweit nicht zwingendes internationales
Verbraucherschutzrecht entgegensteht.
12.2 Bei Streitigkeiten mit Unternehmern gilt als Gerichtsstand Rüsselsheim am Main als vereinbart, wenn der Kunde Kaufmann i. S. d. HGB, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
12.3 Die Europäische Kommission stellt unter nachfolgender Verlinkung eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die KD weder
verpflichtet noch hierzu bereit.
12.4 Ist eine der vorstehenden Bestimmungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften oder Gesetzesänderungen ganz oder teilweise
unwirksam, bleiben alle anderen Bestimmungen hiervon unberührt und gelten weiterhin in vollem Umfang.

Nach oben scrollen

Schnelle Suche

Finden Sie schnell und einfach, was Sie brauchen.